Auf unserer Website werden keinerlei Daten gesammelt. Daher müssen Sie auch keine Einwilligung dazu erteilen.

1950

Das Einsehen von Patentschriften war in den 50er Jahren mit Aufwand verbunden. Hier ist ein Auszug aus dem SHAB., Patent-Liste, aus dem Jahr 1050 zu sehen. Neben dem Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum konnten Patentschriften an diversen Orten eingesehen werden. Die Länderliste auf der letzten Seite macht deutlich, dass sich die staatlichen Verhältnisse auch im Immaterialgüterrecht widerspiegeln.