Beim Aufbau eines umfassenden Designportfolios zum Schutz Ihrer Produkte beraten wir Sie kompetent.
Design.
Äussere Gestaltung schützen
Die äussere Gestaltung von Erzeugnissen lässt sich durch ein Design schützen, sofern sie neu ist und Eigenart aufweist. Dabei kann sich das Design sowohl auf eine zweidimensionale Ausgestaltung beziehen (Muster, Logo etc.) wie auch auf dreidimensionale Formen. Der Schutzinhaber hat das Recht, andern zu verbieten, das Design zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Das gilt für die Herstellung, das Angebot, das Inverkehrbringen sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr. Die maximale Schutzdauer eines Designs beträgt in der Regel 25 Jahre ab Anmeldedatum.
Designschutz in der Praxis
Die Registrierung und der damit verbundene Schutz eines Designs sind relativ schnell umsetzbar. Wir erwirken für Ihr Design rasch und unkompliziert einen lohnenden Schutz gegen Nachahmer. Wir sorgen für die Aufrechterhaltung Ihrer Schutzrechte und unterstützen Sie bei Schutzrechtsverletzungen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unverbindlich.