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Qualifikationsprofil Patentanwältinnen/Patentanwälte

Patentanwalt: Voraussetzung und Berechtigung in der Schweiz
Seit das Patentanwaltsgesetz am 1. Juni 2011 in Kraft getreten ist, ist der Titel des Patentanwalts in der Schweiz geschützt. Zur Führung des Titels «Patentanwalt» ist in der Schweiz berechtigt, wer einen Studienabschluss in einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung resp. einen Abschluss in Ingenieurwissenschaften, mehrjährige Praxiserfahrung im Patentwesen sowie die bestandene Patentanwaltsprüfung nachweisen kann.

Europäischer Patentanwalt: Voraussetzung und Berechtigung zur Vertretung vor dem Europäischen Patentamt
Europäische Patentanwälte sind berechtigt, natürliche oder juristische Personen beim Europäischen Patentamt zu vertreten. Sie sind in der beim Europäischen Patentamt geführten Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen. Zur Führung des Titels müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Qualifikation in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fachgebiet, mehrjährige Berufserfahrung z.B. bei einem zugelassenen Vertreter und Bestehen der europäischen Eignungsprüfung.

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