
Ausser Patent, Marke und Design kennt das geistige Eigentum weitere Bereiche, in denen wir Sie, gemeinsam mit ausgewiesenen Spezialisten, kompetent unterstützen können.
Domainnamen
Die Eintragung einer freien Domain ist schnell gemacht. Allerdings wird dadurch kein eigentliches Schutzrecht begründet: Dritte können zum Beispiel aufgrund von Markenrechten Rechtsansprüche geltend machen. Bei Streitigkeiten werden je nach Top Level ein nationales Gericht oder auch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) angerufen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen in Literatur und Kunst, sofern sie individuellen Charakter haben. Geschützt werden können Sprachwerke, Kunstwerke, musikalische, filmische, fotografische, choreografische und pantomimische Werke sowie Computerprogramme. Auch geniessen in der Schweiz seit 1. April 2020 sämtliche Fotografien (Presse-, Familien-, Urlaubsfotos etc.) Urheberrechtschutz. Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist. Das Urheberrecht verleiht dem Inhaber das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet werden oder geändert werden darf. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt in der Schweiz der Schutz für alle Werke, mit Ausnahme von Computerprogrammen und Fotografien ohne individuellen Charakter, welche eine kürzere Schutzzeit haben.
Sortenschutz
Auch neue Pflanzensorten können geschützt werden. Dieser Schutz verhindert, dass jemand ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers zum Beispiel Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte erzeugen, anbieten oder verkaufen sowie aus- oder einführen darf. Die Schutzdauer ist in der Schweiz, ab Erteilung des Schutzes, für Rebsorten und Bäume auf 30 Jahre beschränkt; bei allen anderen Sorten beträgt die Schutzdauer 25 Jahre.
Topographien
Schützbar sind auch ebenfalls nicht alltägliche dreidimensionale Strukturen von Halbleitererzeugnissen (Topographien). Der Rechtsinhaber hat das ausschliessliche Recht, die Topographie nachzubilden, in Verkehr zu bringen, anzubieten, zu veräussern, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu verbreiten oder zu diesen Zwecken ein-, aus- oder durchzuführen. Die maximale Schutzdauer für eine eingetragene Topographie beträgt in der Regel zehn Jahre.
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